Der Steuerberater kann mit der Buchführung des Unternehmens beauftragt werden.
Im Einzelnen können hierzu die folgenden Tätigkeiten zählen:
- die Einrichtung der Buchführung einschließlich der Erstellung eines Kontenplanes
- Einrichtung einer Kosten-Leistungs-Rechnung
- die Bearbeitung der lfd. Buchführung einschließlich des Kontierens der Belege
- die Bearbeitung einer Buchhaltung nach bereits kontierten Belegen
- Der Umfang der durch den Steuerberater ausgeführten Arbeiten richtet sich nach den bereits im Betrieb erbrachten Vorleistungen
