Erstellung von Abschlüssen
Der Steuerberater kann mit der Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung oder eines Jahresabschlusses beauftragt werden. Der Jahresabschluss kann nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Steuerberater den Jahresabschluss gemäß den Internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS) oder den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (US-GAAP) anfertigt.
Im Einzelnen umfassen seine Leistungen die Erstellung:
- der Einnahmen-Überschussrechnung
- der Eröffnungsbilanz
- des Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht
- eines Zwischenabschlusses
- einer Ergänzungsbilanz
- einer Sonderbilanz
- einer Auseinandersetzungsbilanz
- einer Liquidationsbilanz
- eines Erläuterungsberichtes.
