Der Steuerberater fertigt Steuererklärungen für alle Steuerarten an und übernimmt für den Mandanten die Steueranmeldung und die Antragstellung gegenüber den zuständigen Behörden. Darüber hinaus kann der Steuerberater mit der Prüfung bereits angefertigter Steuererklärungen beauftragt werden.
Zu den einzelnen Leistung zählen beispielsweise:
Die regelmäßig wiederkehrenden Steuererklärungen
- Einkommensteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuerjahreserklärung
Die unregelmäßig anfallenden Steuererklärungen - Erbschaftsteuererklärung
- Schenkungsteuererklärung
Die Steueranmeldungen - Lohnsteueranmeldung
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Kapitalertragsteueranmeldung
Die Antragstellung - Beantragung von Kindergeld
- Beantragung der Eigenheimzulage (seit 2006 weggefallen)
- Beantragung der Investitionszulage
Vertretung vor den Finanzämtern
Antragstellung gegenüber den Finanzämtern
Der Steuerberater kann für den Mandanten die Antragstellung gegenüber den Finanzämtern übernehmen. Anträge werden zum Beispiel in den folgenden Bereichen gestellt:
Antrag auf - Anpassung der Steuervorauszahlung
- Fristverlängerungen
- Stundung der Steuerschulden
- Erlass von Steuerschulden
- Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
- Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bzw. Aufhebung einer Steueranmeldung
- Erstattung ausländischer Quellensteuer.
- Durchsetzung von Rechten gegenüber den Finanzämtern
- Der Steuerberater übernimmt die Durchsetzung der Rechte seiner Mandanten
- im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt
- bei Klagen vor Finanzgerichten
