Der Steuerberater kann für den Mandanten die Antragstellung gegenüber den Finanzämtern übernehmen. Anträge werden zum Beispiel in den folgenden Bereichen gestellt:
Antrag auf:
- Anpassung der Steuervorauszahlung
- Fristverlängerungen
- Stundung der Steuerschulden
- Erlass von Steuerschulden
- Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
- Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bzw. Aufhebung einer Steueranmeldung
- Erstattung ausländischer Quellensteuer.
- Durchsetzung von Rechten gegenüber den Finanzämtern
- Der Steuerberater übernimmt die Durchsetzung der Rechte seiner Mandanten:
- im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt
- bei Klagen vor Finanzgerichten

